Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden

Stand 01. Februar 2022

 

Lieferungen und Leistungen von Somfy GmbH (Somfy) an Geschäftskunden (Kunden) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen:

§ 1 Allgemeines

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen und Leistungen von Somfy an Kunden, die Unternehmen (gewerblich oder selbständig beruflich Tätige) sind, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn Somfy in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

2. Sofern seitens Somfy eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt, ergibtsich der Inhalt und Umfang des Auftrages allein aus der Bestätigung.

3. Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben die übrigen Geschäftsbedingungen wirksam.

4. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Somfy und dem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

5. Somfy weist gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes darauf hin, dass sie über den Kunden – zur Vertragserfüllung und Geschäftsabwicklung – personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) per EDV verarbeitet und verwendet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.somfy.at/somfy-und-ihre-daten/datenschutzerklaerung

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

1. Die Angebote von Somfy sind freibleibend. Bestellungen und Aufträge kann Somfy innerhalb von 30 Tagen annehmen. An Mustern, Prospekten, technischen Beschrieben, Skizzen u.ä. Informationen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dienen der allgemeinen Orientierung. Die darin enthaltenen Angaben sind keinesfalls als garantierte Eigenschaften zu betrachten.

§ 3 Preis

1. Alle Preise, die von Somfy in Preislisten oder anderer Weise bekannt gegeben und angeboten werden, können nach Vorankündigung geändert werden. Vereinbarte Preise sind für alle Produkte verbindlich, die innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach dem Datum der Auftragsbestätigung ausgeliefert werden. Somfy behält sich das Recht vor, Preise nach Vorankündigung von mindestens 30 Tagen angemessen zu erhöhen.

2. Für Produkte, die später als 30 Tage nach dem Datum der Auftragsbestätigung ausgeliefert werden, gelten die vereinbarten Preise weiter, sofern die Preise nicht nach Vorankündigung gemäß Ziffer 1 erhöht wurden.

3. Sind bestimmte Preise für eine längere Frist als 30 Tage bindend vereinbart, kann Somfy diese Preise für noch nicht ausgelieferte Produkte dann angemessen anpassen, wenn ein erheblicher Anstieg der Kosten für Rohmaterialien, Metalle, Brennstoffe oder andere produktionsbezogene Kosten dies rechtfertigt. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgt.

4. Alle Preise sind in Euro angegeben. Die Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich der Transportkosten und ausschließlich aller geltenden Mehrwert- und sonstigen Steuern und Abgaben, die vom Kunden zu zahlen sind.

Bitte beachten Sie!

Werden Somfy-Produkte im Rahmen einer wesentlich geänderten Geschäftstätigkeit des Kunden weitervertrieben oder verwendet, die einem deutlich anderen Kundenkreis oder -kanal zuzuordnen ist (z.B. reiner Handel mit Privatkunden anstelle oder zusätzlich zu bisheriger überwiegend handwerklicher oder industrieller Tätigkeit/Verarbeitung oder anstelle/zusätzlich zu handwerklicher Montage mit Wartung), kann dies zur Anpassung des Zugangs zu Produkten sowie Angebotspreisen/Preislisten führen, die für den deutlich anderen Kundenkreis oder -kanal gültig sind.

§ 4 Lieferung und Versand

1. Die von der Somfy angegebenen Lieferfristen oder Lieferdaten gelten als ungefähr.

2. Eine Verpflichtung zur Lieferung steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung von Somfy, die einzig die Lieferfähigkeit des Produzenten der Ware voraussetzt. Eine Pflicht zur anderweitigen Beschaffung bestellter Ware, besteht seitens Somfy als Verkäufer nicht.

3. Die Lieferung erfolgt ab Lager. Die Gefahr der Versendung der Ware trägt der Kunde.

4. Rücksendungen sind nur nach vorangegangener schriftlicher Zustimmung der Somfy zulässig. Somfy erhebt bei Rücksendungen mindestens eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,-- zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei größeren Rücksendungen werden die Kosten nach konkretem Aufwand berechnet. Dies gilt nicht für Rücksendungen wegen berechtigter Mängelrügen.

§ 5 Mängelrüge, Mängelansprüche und Haftung

1. Der Kunde hat offensichtliche Mängel der Ware nach Untersuchung gemäß §§ 377 HGB gegenüber der Somfy (nicht dem Außendienstmitarbeiter) unverzüglich, spätestens 15 Tage nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Andere Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung, vom Endverwender reklamierte Mängel sind unverzüglich, spätestens 15 Tage nach deren Meldung, vom Kunden unter Vorlage eines Liefer- oder Kaufbelegs schriftlich zu rügen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge des Mangels gilt die Ware als genehmigt und Mängelansprüche sind ausgeschlossen. Auf Verlangen der Somfy ist beanstandete Ware frachtfrei an sie zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet Somfy die Kosten des günstigsten Versandweges. Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

2. Somfy haftet und leistet Gewähr gemäß den nachfolgenden Ziffern nur dann, wenn die Mängelursache bereits beim Gefahrübergang vorlag und nur, wenn die verkauften Produkte bestimmungsgemäß in Sonnenschutz-, Gebäudeschließ- oder Toranlagen sowie zum Zweck der Gebäudeautomatisierung eingesetzt werden (berechtigter Mangel), es sei denn, die Somfy stimmt ausdrücklich und schriftlich einer hiervon abweichenden Verwendung zu. Mängelansprüche sind insbesondere ausgeschlossen, wenn die Mängelursache darin besteht, dass Montage- und Einbauvorschriften oder Gebrauchs-/Betriebsanleitungen nicht beachtet wurden, die Produkte überbelastet, überbeansprucht oder auseinandergenommen wurden. Das Gleiche gilt bei nicht von Somfy vorgenommenen technischen Veränderungen oder bei Verbindung mit oder Verwendung von ungeeigneten Fremdteilen oder ungeeigneten Trägerprodukten. Die Installation muss fachgerecht ausgeführt sein.

Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen erhöhter Aufwendungen zur Mängelbeseitigung, die z.B. dadurch entstehen, dass durch bauliche oder sonstige Maßnahmen beim Endverwender/Nutzer, die Zugänglichkeit für Instandsetzungen von Produkten oder Komponenten wesentlich erschwert ist. Somfy-Produkte oder -Komponenten sind nicht für den Einbau in Isolierglaselemente oder für deren Betrieb bestimmt. Werden die Produkte/Komponenten dennoch entsprechend eingesetzt, sind Defekte oder Funktionsstörungen von der Mängelhaftung ebenso ausgeschlossen wie Austauschkosten, die zur Beseitigung der Defekte/Störungen anfallen. Der Somfy muss vom Kunden Gelegenheit gegeben werden, das Vorliegen eines berechtigten Mangels zu überprüfen. Liegt kein berechtigter, von Somfy zu vertretender Mangel vor, sind die Überprüfungs- und Servicekosten vom Kunden zu tragen.

3. Bei berechtigten Mängeln der gelieferten Waren oder Leistungen liefert Somfy als Nacherfüllung unentgeltlich eine mangelfreie Sache. Kosten, die im Zusammenhang mit der Nacherfüllung als nicht erforderlich oder unverhältnismäßig anzusehen sind, können vom Kunden nur nach Abstimmung und Freigabe durch die Somfy geltend gemacht werden.

Durch die Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut. Bei Fehlschlag der Ersatz-/ Nachlieferung oder Mängelbeseitigung steht dem Kunden - unbeschadet etwaiger Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche nach Ziffer 5 – das Recht auf Rücktritt oder Minderung zu. Im Übrigen gelten zur Nacherfüllung die gesetzlichen Bestimmungen.

4. Der Verschleiß oder Verbrauch von Akkus, Batterien und anderen Verschleißprodukten stellt keinen Sachmangel dar. Die gesetzliche Gewährleistung für die übliche, allgemein zu erwartende Beschaffenheit und bestimmungsgemäße Verwendungsmöglichkeit dieser Artikel wird hierdurch nicht berührt. Sofern Somfy für bestimmte Produkte/Produktgruppen eine über die gesetzliche Mängelhaftung hinausgehende Gewähr oder Garantie leistet, insbesondere eine verlängerte Frist für mangelbedingten kostenlosen Materialersatz gewährt, gilt diese nicht für verwendete Verschleiß- oder Verbrauchsartikel.

5. Somfy haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahr­lässigen Pflichtverletzung von Somfy oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht.

Unberührt hiervon ist die Haftung der Verkäuferin bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware, bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Eine Haftung der Somfy ist im Übrigen auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens beschränkt und begrenzt auf den Betrag, der sich aus dem vom Kunden in den vorausgegangenen sechs (6) Monaten generierten und bezahlten Kaufumsatz ergibt.

Eine Ersatzpflicht der Somfy ist ferner ausgeschlossen für indirekte Schäden, die der Kunde erleidet, wie z.B. Umsatzverluste, Einkommensverluste, Kundenverluste, Auftragsverluste, Betriebsunterbrechungen oder entgangener Gewinn.

Somfy haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

§ 6 Verkäufer-Garantie

Sofern Somfy ihren Kunden für bestimmte Produkte oder Produktgruppen eine Garantie verspricht oder öffentlich damit wirbt, verpflichtet sich der Kunde als Käufer, die von Somfy entsprechend bestimmte Garantieleistung auch gegenüber seinen eigenen Abnehmern, insbesondere an Endkunden/Verbraucher zu erbringen. Inhalt und Umfang der Garantieleistung sind auf der Internetseite www.somfy.at/garantiebedingungen geregelt.

§ 7 Zahlungen

1. Die Rechnungen für Warenlieferungen sind – soweit nicht anders vereinbart – zahlbar innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto, gerechnet ab Rechnungsdatum. Rechnungen für Leistungen sind ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist allein der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Konto der Somfy maßgebend. Leistungsort für Zahlungen ist der Sitz der Somfy in Elsbethen-Glasenbach. Voraussetzung für eine Skontovergütung ist, dass das Konto des Kunden keine sonstigen, fälligen Rechnungsbeträge ausweist und sämtliche Zahlungsfristen, auch für Teilzahlungen, eingehalten werden.

2. Bei Zielüberschreitungen beträgt der Verzugszinssatz 8%-Punkte über dem Basiszins, auf Nachweis werden auch höhere Zinsen berechnet.

3. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, insbesondere auch bei Zahlungsverzug und Scheckprotest, ist Somfy berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme auszuführen, alle offenstehenden – auch gestundeten – Rechnungsbeträge fällig zu stellen und sofortige Barzahlung zu verlangen. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden gegen Ansprüche der Somfy ist ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich bei der Gegenforderung des Kunden um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.

4. Vertreter oder Außendienstmitarbeiter der Somfy sind zum Inkasso nur berechtigt, wenn sie im Besitze einer schriftlichen Vollmacht sind.

5. Im kaufmännischen Verkehr steht dem Kunden wegen etwaiger Gegenansprüche, die nicht unbestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt sind, ein Zurückhaltungsrecht nicht zu. Er ist jedoch berechtigt, anstelle der Zahlung Sicherheit zu leisten, sei es durch Hinterlegung oder Bankbürgschaft.

6. Erstellt Somfy für den Kunden elektronische Rechnungen, gelten ergänzend die jeweils aktuellen besonderen Geschäftsbedingungen zum elektronischen Rechnungsverfahren „E-Billing“, welche als Dateianhang und/oder Download zur Verfügung gestellt werden.

§ 8 Höhere Gewalt und Härtefälle

1. Keine der Vertragsparteien haftet im Falle einer teilweisen oder ausbleibenden Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung aufgrund von Ereignissen oder Umständen, die sich ihrer Kontrolle entziehen und die Parteien an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, und zwar so lange und soweit sich diese Ereignisse und Verhältnisse auf die Vertragserfüllung auswirken. Sofern eines oder mehrere der nachstehend beschriebenen Ereignisse eintreten, ist Somfy berechtigt, die Erfüllung der hiervon betroffenen Verträge entschädigungslos vorläufig zu verweigern oder zu kündigen.

Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere: Krieg, terroristische Handlungen, Streiks, Pandemien, Epidemien, Infektionskrankheiten, Quarantänen oder sonstige Virusausbrüche, Transportstörungen, Energie-, Wasser- und Rohstoffmangel oder Störungen bei den Zulieferern von Somfy, Kapazitätsengpässe, Handlungen oder Unterlassungen einer Regierung, Naturkatastrophen, Unfälle oder Ereignisse, die zur Arbeitslosigkeit des gesamten oder eines Teils des Betriebsgeländes von Somfy führen, sowie sonstige Ereignisse mit vergleichbar heftigen Auswirkungen, die sich dem Einfluss der Parteien entziehen. Die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei hat die andere Partei über die Störung oder Unmöglichkeit der Vertragserfüllung zu informieren.

Dauert ein Ereignis höherer Gewalt für einen Zeitraum von drei (3) aufeinanderfolgenden Monaten an oder ist vernünftigerweise zu erwarten, dass es andauert, ist die betroffene Partei berechtigt, zuvor bestätigte Aufträge, die nicht oder nur noch eingeschränkt ausgeführt werden können, vollständig oder teilweise entschädigungslos zu widerrufen.

Dauert ein Ereignis höherer Gewalt drei (3) aufeinanderfolgende Monate an oder ist damit zu rechnen, dass es andauert, ist die betroffene Partei berechtigt, alle oder einen Teil der betroffenen, bereits bestätigten Aufträge zu stornieren, ohne dass die andere Partei dafür haftet.

2. Treten unvorhersehbarer Umstände mit erheblich nachteilhaften finanziellen oder materiellen Auswirkungen ein ("unvorhersehbares Ereignis"), die im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Somfy-Produkten stehen und dazu führen, dass die Erfüllung der Verpflichtungen einer Partei diese unverhältnismäßig stark finanziell belastet – Störung der Geschäftsgrundlage -, verpflichten sich die Parteien, Verhandlungen über eine gütliche Einigung zur Lösung des Problems aufzunehmen. Während der Verhandlungen ruhen die jeweiligen Verpflichtungen der Parteien, die von dem unvorhergesehenen Ereignis betroffen sind. Gelingt es den Parteien nicht, eine Einigung zu erzielen, ist jede Seite berechtigt, die Vereinbarung entschädigungslos zu kündigen.

§ 9 PRODUKTE FÜR " INDUSTRIELLE UND HANDWERKLICHE FACHBETRIEBE "

Somfy vermarktet acht Produktfamilien: (1) vernetzte Lösungen, (2) Steuerungen und Automatisierung, (3) Sicherheitssysteme, (4) Motoren für Schiebe- und Klappläden, (5) Motoren für Rollläden, (6) Lösungen für Außenjalousien, (7) Motoren für Innenjalousien und (8) Lösungen für den Hauszugang.

Mehrere dieser Produktfamilien sind ausschließlich für die Installation/Integration durch Fachkräfte im Bereich der Hausautomation und Motorisierung bestimmt und erfordern aufgrund ihrer technischen Beschaffenheit spezifische und/oder spezialisierte Kenntnisse, um sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen und Anforderungen des Endverbrauchers entsprechen.

Der Kunde stellt sicher, dass diese Produkte an die genannten professionellen Fachkräfte verkauft werden.

Im Falle des Weiterverkaufs an Fachbetriebe, die nicht gewährleisten, dass:

1. Vertrieb nur an Fachkräfte erfolgt oder
2. sie Installationen selbst vornehmen oder
3. sie die Installation und Vertrieb eines integrierten Produkts selbst vornehmen

haftet der Kunde für mangelhafte Beratung oder Instruktionen im Falle einer unsachgemäßen und unzureichenden Installation oder Montage und wird Somfy von jeglichen Ansprüchen von Nutzern freistellen, und Somfy behält sich das Recht vor, alle neuen Aufträge nicht mehr auszuführen und/oder die Geschäftsbeziehung zu beenden.

Bitte beachten Sie!

Werden Somfy-Produkte im Rahmen einer wesentlich geänderten Geschäftstätigkeit des Kunden weiterverwendet oder eingesetzt, die einem deutlich anderen Kundenkreis oder -kanal zuzuordnen ist (z.B. reiner Handel mit Privatkunden anstelle oder zusätzlich zu bisheriger überwiegend handwerklicher oder industrieller Tätigkeit/Verarbeitung oder anstelle/zusätzlich zu handwerklicher Montage mit Wartung), kann dies zur Anpassung von Angebotspreisen/Preislisten führen, die für den deutlich anderen Kundenkreis oder -kanal gültig sind.

§ 10 Geistiges Eigentum

Die Marken von Somfy oder andere von Somfy verwendete Warenzeichen bleiben Eigentum von Somfy oder deren Inhabern. Somfy behält alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte in Bezug auf die Produkte, ihre Darstellung, Bezeichnung, Bilder und alle technischen Dokumentationen.

Der Kunde erkennt an, dass Somfy die alleinige Inhaberschaft hat für alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Produkte, einschließlich der Wort-, Bild- und Wortbildmarken "SOMFY" und aller anderen gewerblichen Eigentumsrechte und Urheberrechte, die mit den Produkten verbunden sind, und dass ihm keine anderen Nutzungsrechte an diesen Rechten übertragen werden, als das alleinige Recht, die Produkte unter den hier genannten Bedingungen zu nutzen.

Der Kunde unterlässt es ausdrücklich, die Produkte für einen anderen Zweck zu verwenden als den, für den sie bestimmt sind.

Jede andere Verwendung der Produkte, der Marken von Somfy und ganz allgemein aller Elemente, die Somfy gehören (Texte, Logos, Fotografien, visuelle Elemente usw.), stellt eine Verletzung der Rechte dar und wird als solche in Bezug auf die Gesetze zum Urheberrecht, zu gewerblichen Schutzrechten und sonstigen Vorschriften über das geistige Eigentum geahndet, es sei denn, Somfy hat dies genehmigt.

Somfy kann seine vorherige schriftliche Zustimmung zur Verwendung seiner Marken, Logos und/oder visuellen Elemente zum Zwecke der Durchführung von Marketingmaßnahmen durch den Kunden zur Förderung des Wiederverkaufs von Somfy-Produkten erteilen. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, die Benutzer- und Grafikvorschriften von Somfy zu respektieren und die von Somfy übermittelten Marken, Logos und Bilder originalgetreu zu reproduzieren („Corporate Identity“) und keine Verwechslungsgefahr zwischen Somfy und einem oder mehreren seiner Wettbewerber zu schaffen.

Somfy stellt seinen Kunden auf seiner entsprechenden Website eine Bildbibliothek mit Zugangscodes zur Verfügung und verlangt für das Herunterladen die Bestätigung der Nutzungsbedingungen sowie der beiden oben genannten Benutzer- und Grafikvorschriften.

Ebenso muss bei jeder von Somfy genehmigten Nutzung von Bildmaterial das Wort "Copyright" und der von Somfy übermittelte Name des Fotografen sichtbar angegeben werden.

Ganz allgemein verpflichtet sich der Kunde, keine Rechte von Somfy zu verletzen, und verpflichtet sich unter anderem, das Markenimage von Somfy, die Warenzeichen, Domänennamen, Bereichsnamen, Produkte oder Dienstleistungen, die von Somfy verwendet werden und/oder Somfy gehören, zu beachten und zu respektieren. Kunden, die Kenntnis von einer Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von Somfy haben, werden Somfy unverzüglich schriftlich informieren und alle in ihrem Besitz befindlichen Informationen zur Verfügung stellen.

Innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen haftet Somfy gegenüber dem Kunden und/oder Dritten nicht für Ansprüche, die sich auf geistige Eigentumsrechte in Bezug auf die Produkte beziehen.

11. Ausfuhrkontrolle

Die Einfuhr und der Weiterverkauf der Produkte durch den Kunden erfolgen auf dessen alleinige Verantwortung und stellen in keiner Weise einen Verstoß gegen die im Land der Einfuhr der Produkte geltenden Gesetze und Vorschriften dar.

Wenn der Kunde von Somfy gelieferte Produkte (Hardware und/oder Software und/oder Technologie sowie die dazugehörige Dokumentation, unabhängig von der Art der Bereitstellung) an einen Dritten weitergibt, muss der Kunde alle geltenden nationalen und internationalen (Re-)Exportkontrollvorschriften einhalten.

In jedem Fall wird der Kunde bei einer solchen Weitergabe von Produkten die (Re-) Exportkontrollvorschriften der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika einhalten.

Vor jeder Weitergabe der von Somfy gelieferten Produkte an einen Dritten hat der Kunde insbesondere zu prüfen und durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten, dass:

(a) durch eine solche Weitergabe, durch die Vermittlung von Verträgen über diese Produkte oder durch die Bereitstellung anderer wirtschaftlicher Ressourcen im Zusammenhang mit diesen Produkten, auch unter Berücksichtigung der Beschränkungen des Inlandsgeschäfts und der Verbote der Umgehung dieser Embargos, kein Verstoß gegen ein von der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten von Amerika und/oder den Vereinten Nationen verhängtes Embargo vorliegt;

(b) Diese Produkte sind nicht zur Verwendung im Zusammenhang mit Rüstungsgütern, Nukleartechnologie oder Waffen bestimmt, wenn und soweit eine solche Verwendung einem Verbot oder einer Genehmigung unterliegt, es sei denn, die erforderliche Genehmigung wird erteilt;

(c) Die Bestimmungen aller anwendbaren Sanktionslisten der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika über den Handel mit dort aufgeführten Unternehmen, Personen und Organisationen werden berücksichtigt.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, alle Kosten zu tragen, die damit verbunden sind, dass die Produkte, ihr Zubehör und ihre Verpackung mit den Gesetzen und Vorschriften des Einfuhrlandes übereinstimmen. Der Kunde haftet für den Verkauf, die Vermarktung und den Vertrieb der Produkte im Einfuhrland, wobei er sich verpflichtet, diese in voller Übereinstimmung mit den in diesem Land geltenden Gesetzen und Vorschriften durchzuführen. Somfy haftet unter keinen Umständen für die Nichteinhaltung oder den Verstoß gegen die im Einfuhrland geltenden Gesetze und Vorschriften, die sich aus der Einfuhr und/oder dem Vertrieb und/oder der Vermarktung der Produkte in diesem Land ergeben. Der Kunde verpflichtet sich, Somfy, seine Tochtergesellschaften und/oder jede andere zur Somfy Gruppe gehörende Einheit von allen Ansprüchen, Verurteilungen, Strafen, Verlusten und Ausgaben freizustellen, die sich direkt oder indirekt aus der Verletzung oder dem Verstoß gegen die im Einfuhrland geltenden Gesetze ergeben, die durch die Produkte, ihre Einführung, ihren Vertrieb und ihre Vermarktung in diesem Land verursacht werden.

12. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum der Somfy.

2. Wird Vorbehaltsware vom Kunden allein oder zusammen mit nicht der Somfy gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; die Somfy nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag der Somfy zuzüglich eines Sicherheitsaufschlages von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen.

3. Wird Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden Forderungen auf Verfügung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek, mit Rang vor dem Rest ab; die Somfy nimmt die Abtretung an.

4. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von § 7 Abs. 2, 3 und 4 auf die Somfy tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Kunde nicht berechtigt.

5. Die Somfy ermächtigt den Kunden unter Vorbehalt des Widerrufes zur Einziehung der gemäß § 7 Abs. 2, 3 und 4 abgetretenen Forderungen. Die Somfy wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen auch gegenüber Dritten nachkommt.  Auf Verlangen der Somfy hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; die Somfy ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen. 

6. Zahlungen, die gegen Übersendung eines von uns ausgestellten und von Ihnen akzeptierten Wechsels erfolgen, gelten erst dann als geleistet, wenn der Wechsel von Ihnen eingelöst ist und wir somit aus der Wechselhaftung befreit sind, so dass der vereinbarte Eigentumsvorbehalt sowie die sonstigen Vorbehaltsrechte zumindest bis zur Einlösung des Wechsels zu unseren Gunsten bestehen bleiben.

7. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Kunde die Somfy unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

8. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.

9. Mit Tilgung aller Forderungen der Somfy aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Kunden über.

10. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt Somfy, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Ware zu verlangen.

§ 13 Sonstiges

 Für Verträge mit Kaufleuten/Unternehmen und für Verträge mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist als Gerichtsstand, das für den Sitz der Somfy GmbH zuständige Gericht vereinbart. Somfy ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
 

Somfy GmbH
Johann-Herbst-Straße 23 ·
A-5061 Elsbethen-Glasenbach
Telefon 06 62 / 62 53 08 - 0